Corona-Knigge | Information über Zugangsvoraussetzungen und Infektionsschutzmaßnahmen
Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir freuen uns, Euch endlich wieder persönlich zum "Vohburger Bauerntheater" begrüßen zu dürfen.
Ihr habt´s uns narrisch g´fehlt.
Um uns allen ein unbeschwertes Theatererlebnis zu bereiten, setzen wir umfangreiche Vorsichts-maßnahmen gemäß den aktuell geltenden Gesetzen und Verordnungen um.
Auf dieser Seite findet Ihr alle wichtigen Informationen, und natürlich informieren wir Euch auch vor einer Vorstellung direkt vor Ort – persönlich und mit hilfreichen Hinweisen.
Zugangsvoraussetzung: 2G (NEU seit 06.11.2021)
Mit Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (mit Wirkung vom 6. November 2021) wird in Bayern die Umsetzung des sogenannten 3G-plus-Grundsatzes für Veranstalter geändert.
Aus 3G-Plus wird 2G. Ab Sonntag, dem 09. November 2021 haben daher nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang zu unseren Aufführungen.
Bitte beachtet: Ohne gültiges Zertifikat/gültigen Nachweis und einen Identitätsnachweis vor Ort können wir Euch leider den Zugang zu unseren Veranstaltungen nicht gewähren.
Haltet daher bitte das entsprechende Zertifikat / den Nachweis und Eueren Personalausweis am Einlass zum Vorzeigen bereit.
Für Kinder bis zum 6. Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder ist kein Nachweis nötig. Bei Schülerinnen und Schülern bis 12 Jahre, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, genügt als Nachweis der Schülerausweis.
Für Schülerinnen und Schüler ab dem 12. Lebensjahr gelten ebenfalls die 2G-Regelungen.
Maskenpflicht und Abstand
Unser Kulturstadl darf ab sofort wieder voll besetzt werden.
Die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands sind mit Einführung der Zugangsvoraussetzung 2G ab dem 06.November 2021 aufgehoben.
Selbstverständlich dürft Ihr freiwillig gerne weiterhin eine Maske tragen und auf die Abstände zu anderen Personen achten.
Testnachweis
Sofern kein Nachweis über vollständige Impfung und Genesung vorliegt, ist der Zutritt untersagt.
Dies gilt leider auch für Besucherinnen und Besucher, die einen bescheinigten negativen PCR-Test (höchstens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung durchgeführt) vorlegen können.
Bitte beachtet, dass auch die Vorlage eines Antigen-Schnelltests und Selbsttests nicht ausreicht.
Kinder bis zum 6. Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder stehen getesteten Personen gleich. Ebenso Schülerinnen und Schülern bis 12 Jahre, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulunterrichts unterliegen. Hier genügt als Nachweis der Schülerausweis.
Für Schülerinnen und Schüler ab dem 12. Lebensjahr gelten ebenfalls die 2G-Regeln.
Erfassung Euerer Kontaktdaten beim Kartenkauf und der LUCA-App
Zur Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten, werden bei der Buchung der Eintrittskarten über OKticket der Name und die Kontaktdaten des Kartenkäufers erfasst. Dieser ist im Infektionsfall zur Auskunft über die Besucherinnen und Besucher verpflichtet.
Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt nach Art. 5 DSGVO unter Einhaltung aller datenschutzrechtlicher Grundsätze. Weitere Informationen findet Ihr unter www.okticket.de.
LUCA-APP
Zur weiteren Verbesserung der Kontaktnachverfolgung nutzen wir außerdem die Luca-App.
Damit habt Ihr auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, Euch am Veranstaltungsort einzuchecken und wir können Euere Daten bei Vorliegen eines Infektionsfalles anonym, datenschutzgerecht und ohne großen Aufwand an das Gesundheitsamt weitergeben.
Catering und Garderobe
Mit Einführung der 2G/3G-plus-Regel ab dem 10. Oktober 2021 wird es bei den Aufführungen in den Pausen wieder ein Cateringangebot mit Speisen und Getränken geben.
Ein Garderoben-Service kann nicht angeboten werden.
Bitte lasst euere Jacken und große Taschen gegebenenfalls im Auto.
Im Erdgeschoß können Kleiderständer benutzt werden. Für diese wird keine Haftung übernommen.